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BEG-Förderung und LED-Beleuchtung
BEG-Förderung für LED-Beleuchtung 2023: Erfahren Sie, wie Sie 25 - 40% Förderung erhalten und dabei bis zu 80% Energiekosten einsparen.

Welche Möglichkeiten bieten die aktuellen Förderprogramme?

Zentrales Ziel der deutschen Klimaschutzpolitik ist die Minderung der Treibhausgasemissionen, um mindestens 65 % bis 2030 und 88 % bis 2040, gegenüber dem Basisjahr 1990.

Im Jahr 2050 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich hat die Bundesregierung verschiedene Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. Sprechen Sie mit uns, um die Möglichkeiten der BEG Fördermaßnahmen zu nutzen.

Wir unterstützen Sie vom Konzept bis zur Umsetzung.

BEG – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Bundesförderung effiziente Gebäude BEG fördert den Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme inkl. Komponenten, Steuerungstechnik und Nebenarbeiten. Die Förderung erfolgt über Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Bei einer Sanierung der Beleuchtung können 20 % der Anlagenkosten und 50 % der förderfähigen Kosten für Fachplanung und Baubegleitung übernommen werden. Die BEG–Förderung kann als Förderkredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Die Abwicklung erfolgt über Ihre Hausbank.

Welche Vorteile bietet die LED-Sanierung

Energieeffiziente Umrüstung der Beleuchtung ist nicht nur nachhaltig gut für unsere Umwelt, sondern auch nachhaltig günstig für Sie. Energieeffiziente Beleuchtung reduziert Energie und Betriebskosten. Spätestens seit der Energiewende zählt Klimaschutz zu den wichtigsten gesellschaftlichen Zielen, sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Dabei sind Unternehmen speziell gefordert ihren Beitrag zu leisten, um den eigenen Carbon Footprint auszugleichen.

Investitionskosten senken
Nutzen Sie Fördergelder um Investitionskosten zu senken.

Betriebskosten senken
Dauerhaft Energiekosten einsparen, durch den Einsatz effizienter LED-Lichttechnik und bedarfsgerechter Lichtsteuerung.

Wartungskosten senken
Durch den Einsatz von LED-Lichttechnik entfallen Leuchtmittelwechsel.

Treibhausgase reduzieren
Verbessern Sie Ihren Carbon Footprint durch Reduzierung von CO2-Emissionen.

Projekt: Lyon Housemuseum, Melbourne, Fotografie: Jackie Chan, Sydney

Ein weiterer Grund zu wechseln: Ausphasung ineffizienter Leuchtmittel

Aus der Neufassung der Ökodesign-Richtlinie und der RoHs-Verordnung resultiert eine Ausphasung von weiteren Lampen, die in vier Etappen erfolgt:

BEG – Daten und Fakten auf einem Blick

BEG – fördert den Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme inkl. Komponenten, Steuerungstechnik, sonstiger Nebenarbeiten, Fachplanung und Baubegleitung. Retrofit und Ersatzlampen sind ausgeschlossen!

Es werden 20 % Förderung bei Einzelmaßnahmen als Zuschuss gewährt oder als Kreditförderung. Zusätzliche 50 % Förderung auf Kosten der Fachplanung und Baubegleitung (max. 20 T €).

  • Verfügbare Programme
  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Beleuchtung in Bestandsgebäuden (älter 5 Jahre)
  • Min. 2.000 € bis max. 15 Mio. €

  • Gültigkeit der Maßnahme
  • 01.01.2021 bis 31.12.2030

  • Förderempfänger
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften und Freiberufler
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kammern oder Verbände)- Gemeinnützige Organisationen einschl. Kirchen
  • Unternehmen, einschl. Einzel- und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschl. Wohnungsbaugenossenschaften
  • Antragsberechtigung gilt bei schriftlicher Genehmigung des Gebäudeeigentümers auch für Pächter, Mieter oder Kontraktoren

  • Beleuchtungsanforderung
  • Systemlichtausbeute ≥ 140 lm / W bei LED-Lichtbandleuchten
  • ≥ 120 lm / W bei allen anderen Beleuchtungssystemen- Lichtstromerhalt ≥ L80 bei 50.000 h

  • Die Antragstellung
  • Die Förderung als Investitionszuschuss wird über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt.
  • Ab dem 01.07.2021 kann die Finanzierung über die KfW als Förderkredit beantragt werden.
  • Für die Antragstellung wird zwingend ein Energieeffizienz-Experte benötigt.

  • Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.bmwi.de

Wir unterstützen Sie vom Konzept bis zur Umsetzung

Ausgehend von einem anwendungsbezogenen Lichtkonzept unterstützen unsere Experten Sie mit umfassendem Know-how. Unser individuell für Ihr Projekt zusammengestelltes Effizienzprogramm enthält Vorschläge für konkrete Optimierungen, um die CO₂-Emissionen langfristig zu senken und Energiekosten zu sparen. BEG oder auch ein anderes Förderprogramm?

Wir klären gemeinsam welches zu Ihnen passt.

1 Beratung

Kompetente Beratung vor Ort oder digital


2 Projektanalyse

Bestands- und Bedarfsanalyse sowie Kontaktaufnahme zu Energieberater


3 Planung

Erarbeitung eines Lichtkonzeptes als Basis für die Antragstellung


4 Budgeterstellung

Erstellung eines Angebots als Basis für die Antragstellung


5 Antragstellung

Bereitstellung aller notwendigen Daten und Unterlagen


6 Realisierungsphase

Begleitung der Maßnahme bis zur Fertigstellung

Nutzen Sie die Chance für eine zukunftsweisende LED-Beleuchtung in Ihrem Projekt.


Ihr ERCO Lichtexperte erreichen Sie unter:

Tel.: +49 2351 551 101

info.de@erco.com

Wie können wir Sie unterstützen?

Lassen Sie uns Ihr neues Projekt gemeinsam angehen.

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