Fotobiologische Sicherheit und Blaulichtgefährdung

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Wellenlängen zwischen 400 nm und 500 nm sind besonders energiereich und können Schäden an der Netzhaut des menschlichen Auges hervorrufen. Da dieser Spektralbereich dem des blauen Lichts entspricht, spricht man auch von Blaulichtgefährdung oder im Englischen von Blue Light Hazard. Neben der Wellenlänge des Lichts spielt bei der Blaulichtgefährdung auch die Intensität der Lichtquelle, also die Lichtstärke, sowie die Zeitdauer der Einwirkung auf die Netzhaut eine wichtige Rolle.

Was ist fotobiologische Sicherheit bei LED-Leuchten?

Nach dem Produktsicherheitsgesetz müssen alle Produkte in jeglicher Hinsicht sicher sein. Die fotobiologische Sicherheit betrachtet Risiken aufgrund emittierter Strahlung im sichtbaren Bereich (Licht) sowie der angrenzenden Spektralbereiche UV und IR, wobei LEDs für Beleuchtungszwecke Strahlung fast ausschließlich im sichtbaren Bereich aussenden.

Wenn Wellenlängen zwischen 400 nm und 500 nm mit hoher Intensität für eine bestimmte Zeit auf die Netzhaut einwirken, kann durch photochemische Prozesse eine irreversible Schädigung der Netzhaut eintreten. Um sicherzustellen, dass dies nicht eintritt, definiert die Norm EN 62471:2008 die entsprechenden Messverfahren und teilt das Gefährdungspotential in 4 Risikogruppen (RG) auf, denen eine Leuchte zugeordnet wird. Die Risikogruppen legen fest, wie die jeweilige Leuchte sicher verwendet werden darf und welche Sicherheitsabstände gegebenenfalls eingehalten werden müssen.

Dies sind die 4 Risikogruppen (RG):

  • RG 0 und 1 gelten als nicht gefährdend und erfordern keine besonderen Maßnahmen.
  • Bei LED-Leuchten der RG 2 darf ein vorgegebener Abstand zwischen betrachtendem Auge und Leuchte nicht für mehr als 100 Sekunden unterschritten werden.
  • Bei Leuchten mit RG3 reicht bereits ein kurzer Blick in die Lichtquelle, um eine Schädigung auszulösen. Leuchten mit Risikogruppe 3 sind im Allgemeinen nicht zulässig. Die Sonne am klaren Himmel würde in Risikogruppe 3 eingestuft werden.

Was bedeutet bei LED-Leuchten RG 2?

Der Grad der Gefährdung wird in sogenannten Risikogruppen (RG) angegeben. Die Einstufung einer LED-Leuchte in die Risikogruppen ergibt sich aus den Faktorenemittierte Strahlungsbeurteilung und Intensität. Aus der Messung und der Einstufung der Leuchte ergeben sich Maßnahmen, die Voraussetzung für den sicheren Betrieb der Leuchte sind.

Ab Risikogruppe 2 (RG2) müssen Leuchten und Leuchtmittel mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden. Um dennoch sicher eingesetzt werden zu können, muss neben dem RG2 Hinweis auf der Leuchte auch ein Mindestabstand zwischen Auge und Leuchte angegeben werden. Die Einhaltung des Abstands stellt sicher, dass auch bei längerem Starren in die Leuchte keine Schädigungen entstehen. Möglicherweise ergeben sich durch die Einstufung einer in die RG2 entsprechende Anwendungseinschränkungen. Nach aktueller Normenlage werden häufig Leuchten mit enger Lichtverteilung, hoher Leistung und kalter Lichtfarbe in die RG2 eingestuft.

Interessant:
Normalerweise reagiert ein Mensch „automatisch“ auf zu starke, gefährdende Strahlung, indem die Augen reflexartig geschlossen werden und/ oder der Kopf abgewendet wird. Bei Kindern, bei Kranken und bei alten Menschen funktioniert dieser Reflex möglicherweise noch nicht beziehungsweise nicht mehr. Falls der genannte Personenkreis in die Nähe einer Leuchte mit RG2 kommen kann, beispielsweise in Kindergärten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, muss sichergestellt werden, dass der Betrachtungsabstand nicht unterschritten werden kann.