Gute Beleuchtung ist wichtig am Arbeitsplatz, um lange konzentriert, aber auch sicher arbeiten zu können. Die europäisch festgelegte Norm EN 12464 zeigt auf, welche lichttechnischen Anforderungen erfüllt sein müssen: die Hauptmerkmale sind neben Beleuchtungsstärke
- Leuchtdichteverteilung,
- Blendungsgefahr,
- Lichtrichtung,
- Lichtfarbe und Farbwiedergabe,
- Flimmern und
- Tageslicht.
Die Bedeutung des Tageslichts wurde in der aktualisierten DIN EN 12464-1 aus dem Jahr 2011 im Besonderen hervorgehoben. Zudem wird immer wieder daraufhin gewiesen, dass Beleuchtung steuerbar oder regelbar sein sollte.
Auch der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachte Ausschuss für Arbeitsstätten gibt in Deutschland den wissenschaftlichen Erkenntnisstand für Arbeitssicherheit und -gesundheit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen wieder:
- Die mittlere Beleuchtungsstärke im Umgebungsbereich eines Arbeitsplatzes mit 300 lx Beleuchtungsstärke muss mindestens 200 lx betragen.
- Bei Arbeitsplätzen, die mit 500 lx oder mehr zu beleuchten sind, muss die mittlere Beleuchtungsstärke im Umgebungsbereich mindestens 300 lx betragen.
- Beleuchtungsstärken über 500 lx im Bereich des Arbeitsplatzes können eine höhere mittlere Beleuchtungsstärke im Umgebungsbereich erfordern.
- Die minimale Beleuchtungsstärke im Umgebungsbereich darf das 0,5- fache der mittleren Beleuchtungsstärke des Umgebungsbereichs nicht unterschreiten.
Bei leichten Sehaufgaben wird eine ausreichende
Sehleistung schon durch geringe Beleuchtungsstärken erreicht, während komplizierte Sehaufgaben hohe Beleuchtungsstärken erfordern. So stellen 20 Lux eine Untergrenze dar, bei der z. B. die Gesichtszüge von Menschen gerade noch unterschieden werden können.